Export in die Schweiz
Wir bieten Ihnen drei entscheidende Vorteile auf der Suche nach Ihrem Wunschwagen, egal ob als Neuwagen oder Occasion:
- Keine Wartezeit – Sofort lieferbare Fahrzeuge mit gehobenen Ausstattungen
- Deutlicher Preisvorteil zu Ihren Gunsten – Kauf zum Netto-Exportpreis
- Kompetente Beratung – zuverlässige und schnelle Abwicklung von A bis Z
Autokauf und Kfz-Mitnahme in die Schweiz im Detail samt aller wichtigen Links - ADAC 03.04.2025
Die Schweiz gehört nicht zum Zoll- und Steuergebiet der EU. Deshalb gibt es beim Verkauf sowie bei der Mitnahme eines Fahrzeugs, auch vorübergehend oder im Rahmen eines Umzugs, einiges zu beachten. Hier finden Sie Informationen zum Ausfuhrkennzeichen, den Zollformalitäten und zur Zulassung in der Schweiz.
Autoverkauf und Überführung
Beim Verkauf des Fahrzeugs sollte auf jeden Fall ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden.
Zur Überführung kann das Fahrzeug auf Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden. Die
Kennzeichen erhalten Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) in Deutschland. Voraussetzung ist der Nachweis einer speziellen Kurzhaftpflichtversicherung. Diese bekommt man in den meisten Fällen beim „Schildermacher“ vor Ort bei der Kfz-Zulassungsstelle. Der ADAC bietet keinen Versicherungsschutz für Ausfuhrkennzeichen an.
Möglich ist auch die Überführung auf einem Anhänger, für die das Fahrzeug nicht
zugelassen sein muss.
Zollformalitäten
Ausfuhranmeldung bei der deutschen Zollbehörde
Grundsätzlich muss bei der Ausfuhr von Fahrzeugen eine Ausfuhranmeldung gemacht werden. Die Ausfuhr erfolgt in einem zweistufigen Verfahren unter Einbindung der Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt) und EU-Ausgangszollstelle (Grenzzollamt). Ein Dienststellenverzeichnisfinden Sie auf der Internetseite der deutschen Zollbehörde.
Bei einem Fahrzeugwert von maximal 1000 Euro und einem Gewicht bis 1000 Kilogramm kann die Ausfuhranmeldung mündlich beim Grenzzollamt erfolgen (EU-Ausgangszollstelle). Wird die Wert- oder Gewichtsgrenze überschritten, muss die Erklärung elektronisch erfolgen (IT-System „ATLAS-Ausfuhr“ auf zoll.de). Das Ausfüllen des Formulars ist für Laien schwierig. Deshalb ist es in vielen Fällen hilfreich und einfacher, wenn die Ausfuhranmeldung über eine Spedition oder einen Zollagenten abgewickelt wird.
Beim Verlassen der EU muss die Ausfuhranmeldung bei der EU-Ausgangszollstelle, z.B. einem deutschen oder österreichischen Zollamt, vorgelegt und abgestempelt werden. Achtung: Wenn Sie mit dem Händler die Rückerstattung der Mehrwertsteuer vereinbart haben, sollten Sie dies nicht vergessen.
Einfuhranmeldung bei der Schweizerischen Zollbehörde
Hinweis: Seit dem 1. Januar 2024 entfällt in der Schweiz der Einfuhrzoll auf Industriewaren. Dies gilt auch für Straßenfahrzeuge.
Trotzdem muss bei Grenzübertritt ein Fahrzeug unaufgefordert bei einem für Handelswaren zuständigen Schweizerischen Zollamt zur Einfuhr angemeldet und verzollt werden. Das Zollamt nimmt die Einfuhranmeldung/Zollanmeldung entgegen, wenn die Grenzübergangsstelle mit Personal vom schweizerischen Zoll besetzt ist. Die Anmeldung muss in elektronischer Form erfolgen. Dafür stellt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) eine kostenlose Web-Applikation bereit. Die Einfuhranmeldung kann bis zu 30 Tage vor dem eigentlichen Grenzübertritt erfolgen.
Wenn Sie die Einfuhrabgaben nicht gleich an der Grenze, sondern lieber bei einem für Handelswaren zuständigen Binnenzollamt entrichten möchten, stellt das Grenzzollamt einen zwei Tage gültigen „Vormerkschein“ (Form 15.25) aus.
Wichtig: Beachten Sie die Öffnungszeiten der Grenzzollämter.
Einfuhrabgaben
Grundlage für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist in der Regel der Zeitwert (Marktwert) des Fahrzeugs und setzt sich zusammen aus der:
-
Automobilsteuer: 4 Prozent (entfällt für Motorräder)
-
Mehrwertsteuer: 8,1 Prozent
CO₂-Emissionsvorschriften
Bei der Erstzulassung eines neuen Pkw in der Schweiz muss eine CO₂-Abgabe gezahlt werden, wenn das Fahrzeug einen bestimmten CO₂-Zielwert nicht erreicht. Der Zielwert wird für jeden Pkw einzeln berechnet. Diese Steuer wird nicht direkt bei der Verzollung erhoben.
Nach Erhalt des Verzollungsnachweises 13.20 A muss beim Bundesamt für Straßen (ASTRA) ein Antrag eingereicht und gegebenenfalls die CO₂-Abgabe bezahlt werden. Die vom ASTRA erstellte CO₂-Bescheinigung wird dann für die Zulassung des Fahrzeugs benötigt.
Ausgenommen sind Fahrzeuge, die vor mehr als 12 Monaten vor der Zollanmeldung in der Schweiz im Ausland zugelassen worden sind. Auch ausgenommen sind Fahrzeuge, die vor mehr als 6 Monaten vor der Zollanmeldung in der Schweiz im Ausland zugelassen worden sind und einen Kilometerstand von über 5’000 km haben. In diesem Fall müssen keine Unterlagen eingereicht werden und es wird auch keine CO2-Bescheinigung benötigt.
Die Gebühr für die Ausstellung des Prüfungsberichts (Verzollungsnachweis; Form 13.20 A), welcher für die Zulassung des Fahrzeuges benötigt wird, beträgt 20 CHF.
Kfz-Zulassung in der Schweiz
Zuständig für die Zulassung des Fahrzeugs ist das Straßenverkehrsamt. Bei der Zulassung des Pkw muss nachgewiesen werden, dass er ordnungsgemäß in die Schweiz eingeführt, die Einfuhrabgaben und gegebenenfalls die CO₂-Abgabe bezahlt wurden.
Die Schweiz hat 1995 die in der EU geltenden technischen Vorschriften für Pkw übernommen. Entsprechend gelten auch hier die strengen Abgasvorschriften der EU. Für Motorräder gibt es ebenfalls einheitliche EU-Standards. Inzwischen existiert für nahezu jedes Fahrzeug, das innerhalb der EU verkauft wird, auch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung.
Ein Fahrzeug mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung kann direkt bei der technischen Prüfstelle zur „Motorfahrzeugkontrolle“ vorgeführt werden. Für Fahrzeuge ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung muss die Befreiung von der Typgenehmigung beantragt oder das Fahrzeug entsprechend umgerüstet werden. Weitere Informationen dazu sind bei der technischen Prüfstelle „Motorfahrzeugkontrolle (MFK)“ erhältlich.
Die Gebühren für die Ausstellung des schweizerischen Fahrzeugausweises (entspricht unserer Zulassungsbescheinigung) sind je nach Kanton unterschiedlich hoch. Weitere Informationen zur Zulassung, den Kosten und Adressen finden Sie auf den Internetseiten der Straßenverkehrsämter.
Umzug
Vorübergehender Aufenthalt und Mitnahme des Fahrzeuges
Wenn Sie zum Studium oder zur Arbeitsaufnahme in die Schweiz umziehen, Ihr Aufenthalt dort aber von vornherein befristet ist, dann dürfen Sie Ihr Fahrzeug nur mit Bewilligung des Schweizerischen Zolls (Form 15.30) zollabgabenfrei in der Schweiz fahren. Das Gleiche gilt auch für Firmenfahrzeuge. Deshalb sind diese Fahrzeuge beim Grenzübertritt ebenfalls unverzüglich und unaufgefordert anzumelden. Die Gebühr für die Bewilligung beträgt ca. 25 CHF und wird ab Datum der ersten Einreise (z.B. Studiums- oder Arbeitsbeginn) in der Regel für zwei Jahre ausgestellt.
Ob das Fahrzeug trotz der Bewilligung vom Zoll auf schweizerische Kennzeichen umgemeldet werden muss, ist vom Einzelfall abhängig und wird vom schweizerischen Straßenverkehrsamt entschieden. Pendler und Studenten, die ihren Wohnsitz nachweislich im Ausland behalten und regelmäßig mindestens zweimal pro Monat für mindestens zwei Tage dorthin zurückkehren, sind im Regelfall von der Verpflichtung zur Ummeldung ausgenommen.
Dauerhafte Wohnsitzverlegung
Wenn Sie auf Dauer, also unbefristet, in die Schweiz umziehen, dürfen Sie außer Ihrem Hausrat auch alle Fahrzeuge zollfrei einführen. Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge schon mindestens sechs Monate in Deutschland auf den Umziehenden zugelassen waren. Bei der Einfuhr muss bei der Einreisezollstelle ein Antragsformular für Übersiedlungsgut (18.44) vorgelegt werden. Der Antrag und ausführliche Informationen zum Thema Wohnsitzverlegung und Übersiedlungsgut sind auf der Internetseite des BAZG zu finden.
Kfz-Ummeldung
Im Falle einer unbefristeten Wohnsitzverlegung müssen Sie die Ummeldung Ihres Fahrzeuges bei der zuständigen Kantonsbehörde (Straßenverkehrsamt) beantragen. Auch die jährliche Kfz-Steuer (Verkehrssteuer), die in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich hoch ist und nach ganz unterschiedlichen Kriterien (Hubraum, PS, Gewicht) berechnet wird, ist an die Kantonsverwaltung zu zahlen. Hinzu kommen die Kosten für die technische Inspektion (Motorfahrzeugkontrolle) bei einem der schweizerischen Prüfzentren und die Versicherungsprämie.
Führerschein
Der deutsche Führerschein muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach dem Umzug umgeschrieben werden. Dies geschieht ohne theoretische oder praktische Prüfung. Die schweizerische Behörde zieht den deutschen Führerschein ein und schickt ihn mit einem entsprechenden Eintrag an die Behörde im Ausstellungsland zurück.
Alle kantonalen Straßenverkehrsämter der Schweiz haben eigene Informationsblätter und Internetseiten zum Thema An- und Ummeldung von Fahrzeugen, Führerscheinumschreibung etc.
Lieber VW Bus Freund aus der Schweiz, sprechen Sie uns bitte an. Wir sind auf kurzfristige Anfragen aus der Schweiz eingestellt und können Ihnen einen aktuellen Bestand von SOFORT lieferbaren, hochwertigen VW Bus-Modellen anbieten, so dass Sie kurzfristig, ohne die üblich lange Wartezeit, in den Genuss Ihres Wunschwagens kommen.
Bei Fragen oder Wünschen sind wir auch gern telefonisch für Sie ansprechbar.
Mit besten Grüßen
Peter Vomberg
CO₂-Abgabe und Autoimport – alles aus einer Hand - Wie Sie bis zu 80% der CO2 Abgabe sparen
Der Direktimport lohnt sich trotz CO2 Abgabe noch immer! Durch einen ausgleichenden Handel mit Emissionswerten, haben Sie die Möglichkeit bis zu 80% der CO2-Steuer zu sparen.
Die Abwicklung und die Abgaben-Gutschrift erfolgt sehr einfach über darauf spezialisierte Dienstleister wie die „» CO2 Börse“ in Winterthur.
Seit 2012 wickelt die CO₂ Börse AG die CO₂-Abgabe und den kompletten Fahrzeugimport für unsere Schweizer Kunden ab.
Wie erfolgen Kaufabwicklung und Bezahlung zum Netto-Exportpreis?
Zur schnellen Orientierung hier der sehr einfache Sofortkauf Ihres Fahrzeuges in 5 Schritten:
- Sie wählen Ihren Wunschwagen aus unseren Bestandslisten und werden dabei telefonisch umfangreich beraten oder vereinbaren einen Besichtigungstermin vor Ort bei uns in HH-Norderstedt (ca. 10 Minuten vom Flughafen Hamburg).
- Sie erhalten von uns ein detailliertes, schriftliches Angebot wie besprochen. Wenn alles zur Ihrer Zufriedenheit stimmt bestellen Sie das Fahrzeug.
- Nach Eingang einer kleinen Anzahlung in Höhe von 5% des Kaufpreises bereiten wir den Export und die Übergabe des Fahrzeuges samt aller notwendigen Ausfuhrpapiere für den Kauf zum Netto-Exportpreis vor und beantragen bei Bedarf die Überführungs-Kennzeichen.
- Die Bezahlung erfolgt entweder vor Abholung per Überweisung auf unser Konto bei der Deutschen Bank oder bei Übergabe des Fahrzeuges in bar.
- Nun ist es soweit. Die Abholung Ihres neuen „Schmuckstücks“ erfolgt nach Absprache durch Sie persönlich, durch einen beauftragten Fahrer, oder die Spedition liefert Ihr neues Fahrzeug direkt vor Ihre Haustür.
Beispielrechnung Nettokauf ohne 19% Mehrwertsteuer (MwSt):
Normaler Kaufpreis brutto inklusiv Mehrwersteuer: € 89.000
abzüglich Gutschrift der enthaltenen 19% Steuer: € 14.210,08
Sie zahlen den netto Export-Kaufpreis in Höhe von: € 74.789,92
Da Sie die deutsche Mehrwertsteuer in Höhe von 19% nicht bezahlen müssen und in der Schweiz nur 8,1% Mehrwertsteuer bezahlen, ergibt sich schon daraus ein sehr schöner finanzieller Vorteil zu Ihren Gunsten.
Abholung oder Überführung – wie kommt der Wagen in die Schweiz?
Zur Überführung kann das Fahrzeug auf Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden. Die Kennzeichen sind bei jeder Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) in Deutschland erhältlich. Voraussetzung ist der Nachweis einer speziellen Kurzhaftpflichtversicherung, die wir für Sie beantragen.
Die für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung notwendige, zollamtliche Ausfuhrbestätigung wird vom letzten Zollamt der EU (EU-Ausgangszollstelle) nur dann erteilt, wenn das Fahrzeug mit einem Ausfuhrkennzeichen ausgeführt wird. Zusätzlich muss der Internationale Zulassungsschein vorgelegt werden. Diesen kann die Zulassungsstelle bei Beantragung des Kennzeichens mit ausstellen.
Möglich ist auch die Überführung auf einem Anhänger oder per Spedition, für die das Fahrzeug nicht zugelassen sein muss.
Sämtliche notwendigen Papiere, Kennzeichen, Versicherungen und behördlichen Auflagen für die Überführung werden von uns für Sie vorbereitet und erledigt. Egal ob Sie Ihr neues „Schmuckstück“ selbst abholen möchten, einen Fahrer beauftragen oder das Fahrzeug per Spedition geliefert wird. In jedem Fall bereiten wir für die Überführung komplett alles so vor, dass Ihr Van schnell und vor allem sicher bei Ihnen zu Hause ankommt. Sie als unser Kunde brauchen sich um nichts kümmern und bekommen bei Übergabe alle notwendigen Unterlagen und Überführungskennzeichen fix und fertig ausgehändigt.
Und überhaupt – was habe ich für Garantien?
Natürlich gilt auch für Ihren aus Deutschland importierten Neuwagen die 2 jährige VW Neuwagen-Werksgarantie. Die Garantiebestimmungen für Neuwagen sind seit einigen Jahren europaweit identisch. Wer ein Neufahrzeug bei einem offiziellen Werkshändler im EU-Ausland kauft, erwirbt damit den gleichen Garantieanspruch wie bei einem Kauf in der Schweiz. Garantieleistungen wie auch Inspektionen etc. können demnach ohne Probleme bei jedem Schweizer Markenhändler durchgeführt werden.
Nach Ablauf der VW Neuwagengarantie in 2 Jahren bieten wir Ihnen zusätzlich die Option auf den Abschluss einer Neuwagen Anschluss Garantie für weitere 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung. Dazu kontaktieren Sie uns bitte spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Garantiezeit.
Bei Gebrauchtwagen bieten wir Ihnen eine entsprechende zum Fahrzeugtyp passende Gebrauchtwagen Garantieversicherung für 1 oder wenn Sie möchten auch für 2 Jahre.
Unser Wunsch ist, dass Sie als Vomberg Kunde von unserer langjährigen Erfahrung in der Automobilbranche profitieren. Sie sollen für Ihr Geld ein überdurchschnittliches gepflegtes und attraktives Fahrzeug erhalten, an dem Sie noch lange Jahre Freude haben.
Der Markt ist für Laien oftmals schwer einzuschätzen, und es kommt nicht selten zu bösen Überraschungen. Für Sie als Kunde bleibt beim Fahrzeugkauf oftmals ein ungutes Gefühl, da die Risiken für Sie schwer zu überblicken sind.
Diese Risiken möchten wir Ihnen mit unserer über 30ig jährigen Branchenerfahrung nehmen und bieten Ihnen in der Gesamtabwicklung Ihres Fahrzeugkaufs ein sehr umfangreiches Garantiepaket. Und – wenn Sie dann, werter Interessent, letztendlich zufrieden sind und uns vielleicht in Ihrem Bekanntenkreis weiterempfehlen. Dann, ja und nur dann, sind auch wir zufrieden.

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